Allgemeine Geschäftsbedingungen "Gassiservice und optionale Betreuung"

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen der von House of Dogs Düsseldorf angebotenen Dienstleistungen Gassiservice und optionaler Betreuung mit dem Kunden*.

1.2 Der Kunde erklärt sich durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von House of Dogs Düsseldorf einverstanden. Nach einmaliger Unterzeichnung erstreckt sich deren Gültigkeit auf jeden folgenden Aufenthalt des Hundes bei House of Dogs Düsseldorf.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksam gewordenen Bestimmung sinngemäß oder wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

1.4 Mündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Jegliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, dies betrifft insbesondere auch eine Änderung des Schriftformerfordernisses bei einer Änderung selbst.

1.5 Der Kunde versichert, bei Vertragsabschluss zahlungsfähig zu sein und sich in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen zu befinden, insbesondere keine Versicherung an Eides statt (private Zahlungsunfähigkeit) abgegeben und auch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet zu haben.

§ 2 Aufnahmebedingungen

2.1 Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes in die Betreuung von House of Dogs Düsseldorf ist der bestandene Probetag. An diesem wird seine Sozialverträglichkeit, sowohl mit Artgenossen als auch mit Menschen, überprüft und sein Verhalten in der Gruppe beurteilt. House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, einen Hund sowohl bei Anmeldung als auch zu jedem Zeitpunkt während des Probetages abzulehnen.

2.2 Der Hund muss gegen Tollwut, sowie Staupe, H.c.c., Parvovirose, Leptospirose, Parainfluenza-2 und nasal gegen Zwingerhusten geimpft sein.

2.3 Der Hund muss frei von parasitären oder ansteckenden Erkrankungen sein und zum Zeitpunkt des Probetages vor höchstens drei Monaten entwurmt worden sein oder einen negativen Kotprobenbefund vorweisen können.

2.4 Der Hund muss haftpflichtversichert sein.

2.5 Der Kunde verpflichtet sich House of Dogs Düsseldorf auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Erkrankungen des Hundes unverzüglich und ausdrücklich hinzuweisen.

§ 3 Betreuungsbedingungen

3.1 House of Dogs Düsseldorf verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung, Behandlung und Beschäftigung der zu betreuenden Hunde.

3.2 Die Hunde werden in Gruppen gehalten und dürfen innerhalb des Betriebsgeländes frei ohne Leine laufen. Sie werden (auch unbeobachtet) in einer Hundegruppe betreut und können sich (auch unbeobachtet) in Nebengebäuden und der Freilauffläche aufhalten. House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, die Hunde bei dem täglichen Spaziergang in sicheren Freilaufgebieten nach eigenem Ermessen abzuleinen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Hundebetreuung einverstanden. Er ist informiert über die Risiken die eine Gruppenhaltung mit sich bringen kann.

3.3 Der Kunde wird von House of Dogs Düsseldorf unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

3.4 Für den Fall einer unabdingbar notwendigen Notfallbehandlung bzw. absoluter Gefahr des in Verwahrung gegebenen Hundes, steht es im freien Ermessen von House of Dogs Düsseldorf, einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. House of Dogs Düsseldorf wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die zum jeweiligen Standort von House of Dogs Düsseldorf nächstgelegene Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Aufschiebbare Behandlungen sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer “ex-ante-Betrachtung” kommt es also darauf an, ob der Zustand des Tieres sich im Moment der Entscheidung objektiv als „Notfall“ einstufen ließ. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde House of Dogs Düsseldorf im Namen und auf Rechnung des Kunden andere oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

a) Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an House of Dogs Düsseldorf die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist House of Dogs Düsseldorf berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht binnen angemessener Zeit die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.

b) Im Fall des Versterbens eines Hundes ist House of Dogs Düsseldorf zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

c) Soweit House of Dogs Düsseldorf für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde House of Dogs Düsseldorf von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung selber nicht hätte durchführen lassen.

3.5 Zum Schutz der gesamten Hundegruppe setzt House of Dogs Düsseldorf eine konsequente Gesundheitsvorsorge des Hundes durch den Kunden voraus. Ein vollständiger Impfschutz ist verpflichtend. Zur Aktualisierung der Vertragsunterlagen sind Impfausweise in den, abhängig vom Präparat, geltenden Impf-Intervallen selbstständig von dem Kunden vorzuzeigen. Die Prophylaxe gegen Endo- und Ektoparasiten ist verpflichtend und muss mit einem tierärztlich zugelassenen Produkt oder per Kotuntersuchung erfolgen. Entsprechende Kaufbelege bzw. negative Kotprobenbefunde sind in den für Hunde mit regelmäßigem Kontakt zu Artgenossen empfohlenen Abständen selbstständig von dem Kunden vorzulegen: Endoparasiten: alle 3 Monate; Ektoparasiten: ganzjähriger, lückenloser Schutz.

3.6 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder Parasitenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht zu House of Dogs Düsseldorf gebracht werden. Hunde mit festgestelltem Wurmbefall oder Giardien dürfen nach der Behandlung erst mit negativem Kotbefund wieder in die Betreuung kommen. Sollte ein Hund von dem Kunden wissentlich oder aufgrund mangelnder Gesundheitsvorsorge mit einer ansteckenden Krankheit in die Betreuung gebracht werden, trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Kosten für Mehraufwand und Desinfektion sowie die tierärztlichen Behandlungskosten der anderen Hunde. House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, einen trotz ansteckender Erkrankung in die Betreuung gebrachten Hund dauerhaft von dieser auszuschließen.

3.7 Läufige Hündinnen können bei Wesenseignung während der Läufigkeit betreut werden. Während der Stehtage ist eine Betreuung ausgeschlossen. House of Dogs Düsseldorf behält sich das Recht vor, alleine über die Wesenseignung der Hündin zu entscheiden. House of Dogs Düsseldorf übernimmt für eine mögliche Deckung während der Betreuungszeit und deren Folgen keine Haftung. Entstehende Kosten gehen alleine zu Lasten des Halters der Hündin.

3.8 Eine Fütterung der Hunde während der Betreuungszeit ist nur in alters- und krankheitsbedingten Ausnahmefällen möglich. Der Kunde wurde auf die Gefahr einer Magendrehung, trotz Vorsichtsmaßnahmen seitens House of Dogs Düsseldorf, hingewiesen.

3.9 House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, einen bis dato sozial verträglichen oder gut integrierten Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen. Einzig in diesem Fall ist eine anteilige Rückerstattung von gezahlten Monatsbeträgen möglich.

3.10 Der Kunde verpflichtet sich, den Hund zu den aktuell geltenden Bringzeiten (montags bis freitags von 7 Uhr bis 9 Uhr) zu House of Dogs Düsseldorf zu bringen. House of Dogs Düsseldorf bringt die Hunde nach der Betreuung an die jeweils im Betreuungsvertrag angegebene Rückgabeadresse von dem Kunden zurück. Der Kunde verpflichtet sich dazu, House of Dogs Düsseldorf entweder einen Schlüssel für den Rückgabeort zu übergeben oder sicherzustellen, dass eine Person am Rückgabeort den Hund in Empfang nimmt.

3.11 Sollte der Kunde oder eine andere Person den Hund nicht am Rückgabeort in Empfang nehmen, verbleibt der Hund im House of Dogs Düsseldorf und kann bis spätestens 18 Uhr gegen eine pauschale Verspätungsgebühr von 40,00 EUR dort abgeholt werden. Sollte der Kunde seinen Hund nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der Abholfrist (18 Uhr) abholen, ist House of Dogs Düsseldorf berechtigt, für jede der angefallenen weiteren 2 Stunden 15,00 EUR pro Stunde zu berechnen. House of Dogs Düsseldorf behält sich das alleinige Wahlrecht vor bei Nichtabholung des Hundes nach 20 Uhr, nach eigenem Ermessen, entweder, den Hund in die Übernachtungsdienstleistung (siehe §4 Abs. 4.2) von House of Dogs Düsseldorf, oder in ein Tierheim oder einer Pflegestelle zu übergeben. Die entstehenden Kosten für die Abgabe in einem Tierheim oder einer Pflegestelle sind allein von dem Kunden zu tragen.

3.12 House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, die Betriebsstätte im Fall von höherer Gewalt (z.B. Sturm, Überschwemmung, Pandemie) zum Schutz der Hunde und Betreuer kurzfristig geschlossen zu halten. Hierbei besteht seitens des Kunden kein Anrecht auf Schadensersatz.

§ 4 Sonstige entgeltliche Dienstleistungen

4.1 Der Kunde kann zusätzlich zum Betreuungsvertrag bei House of Dogs Düsseldorf einen Wäscheservice für die Jacken/Pullover der Hunde in Anspruch nehmen. Hierfür berechnet House of Dogs Düsseldorf pro eingeliefertem Reinigungsgut 2,50 EUR.

4.2 Kunden mit ungekündigtem Betreuungsvertrag, können bei House of Dogs Düsseldorf zusätzlich für ihren Hund eine Urlaubsbetreuung buchen. Werktags (montags bis freitags) können die Hunde von 7 Uhr bis 9 Uhr oder von 18 Uhr bis 20 Uhr, am Wochenende (Samstag und Sonntag) von 10 Uhr bis 12 Uhr oder 17 Uhr bis 19 Uhr bei House of Dogs Düsseldorf abgegeben bzw. abgeholt werden. Für die Urlaubsbetreuung berechnet House of Dogs Düsseldorf:

a) werktags 40,00 EUR pro Tag

b) am Wochenende 50,00 EUR pro Tag

c) an gesetzlichen Feiertagen 60,00 EUR pro Tag.

Jeder angefangene Tag wird berechnet, auch, wenn die Betreuungszeit nicht voll ausgeschöpft wird. Für die Betreuung über Nacht berechnet House of Dogs Düsseldorf 15,00 EUR, sofern der darauffolgende Werktag vom Abonnement des jeweiligen Kunden umfasst ist. Einzelheiten der Urlaubsbetreuung sind individuell mit House of Dogs Düsseldorf abzustimmen. Ein genereller Anspruch auf Urlaubsbetreuung gegenüber House of Dogs Düsseldorf besteht nicht. Es wird ein separater Vertrag über die Urlaubsbetreuung zwischen dem Kunden und House of Dogs Düsseldorf geschlossen.

§ 5 Haftung

5.1 House of Dogs Düsseldorf verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung des Hundes. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. House of Dogs Düsseldorf übernimmt nicht das allgemeine Tierhalterrisiko, wie einer Virus-/Seuchenerkrankung oder Ähnlichem, des Hundes während des Zeitraumes der Betreuung. House of Dogs Düsseldorf weist ausdrücklich darauf hin, dass es trotz Impfungen und Vorsorgemaßnahmen zu Erkrankungen kommen kann.

5.2 Der Kunde bleibt auch während der Betreuungszeit durch House of Dogs Düsseldorf Eigentümer des Hundes im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

5.3 Verletzungen des Hundes durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Kunden zu tragen. Die Behandlungskosten trägt bei Verletzungen der Halter des Verursachers (sofern ermittelbar).

5.4 House of Dogs Düsseldorf behält sich vor, dem Kunden Sachschäden in Rechnung zu stellen, die durch seinen Hund während der Betreuungszeit entstanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

5.5 Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Halsband, Leine, Hundemantel) des Hundes übernimmt House of Dogs Düsseldorf keine Haftung, es sei denn, diese sind aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens House of Dogs Düsseldorf zu Schaden gekommen. House of Dogs Düsseldorf haftet ausschließlich bei der Dienstleistung Wäscheservice für den Verlust und für Sachschäden an dem eingelieferten Reinigungsgut in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, das heißt des Anschaffungspreises zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung, wobei ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen wird, der dem prozentualen Wertverlust durch Benutzung und Zeitablauf zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses entspricht.

5.6 Der Kunde haftet für alle Schäden, die als Folge nicht vermeldeter Informationen über den Hund, oder aufgrund falscher Informationen und Dokumente bezüglich der Gesundheit des Hundes, entstehen.

5.7 House of Dogs Düsseldorf haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung des Kunden sowie für Wohnungsschlüssel des Kunden.

5.8 House of Dogs Düsseldorf verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von House of Dogs Düsseldorf für Schäden, die diese nicht abdeckt, wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt House of Dogs Düsseldorf vertraglich aus.

§ 6 Vertragliche Richtlinien

6.1 Es gelten die ausgewiesenen Preise auf der Internetseite sowie in diesen Geschäftsbedingungen. Die ausgewiesenen Preise sind inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages steht dem Hund ein fester Platz bei House of Dogs Düsseldorf zu. Der Betreuungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und gilt bis auf schriftlichen Widerruf.

6.3 Der Kunde kann den Betreuungsvertrag mit House of Dogs Düsseldorf nach der Mindestlaufzeit monatlich zum Monatsende kündigen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht kann nach Absprache mit House of Dogs Düsseldorf gewährt werden.

6.4 House of Dogs Düsseldorf behält sich das Recht vor, vom Betreuungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, wenn das Verhalten des Hundes keine Gruppenhaltung mehr zulässt oder der Kunde seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6.5 Der monatliche Rechnungsbetrag ist spätestens bis zum 5. Kalendertag eines jeden Monats per Überweisung, EC-Kartenzahlung (Bankeinzug), PayPal oder Lastschrift (Einzugsermächtigung) zu bezahlen.

6.6 Für Mahnungen im Falle des Zahlungsverzugs erhebt House of Dogs Düsseldorf zur Abdeckung des zusätzlichen administrativen Aufwandes eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR je Mahnung.

6.7 Wenn sich der Kunde mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einverstanden erklärt, ermächtigt er House of Dogs Düsseldorf zum Einzug von einmaligen und laufenden Kosten sowie Servicegebühren zur jeweiligen Fälligkeit per Lastschrift (Einzugsermächtigung). House of Dogs Düsseldorf gewährt 4 % Skonto auf den Monatsbeitrag für den Gassiservice.

6.8 Im Falle einer Rücklastschrift trägt der Kunde sämtliche anfallenden Gebühren, mindestens jedoch 8,50 EUR Rücklastschriftgebühren.

6.9 Der Monatsbeitrag für den Gassiservice ist fortlaufend, er ist als Durchschnittspreis über das ganze Jahr zu sehen und bezieht Zeiten von Krankheit, Läufigkeit und Feiertage sowie Betriebsferien mit ein. Es werden daher innerhalb der Vertragslaufzeit keine Tage verrechnet oder gutgeschrieben. Die Betriebsferien sind jährlich zwischen Weihnachten und Neujahr sowie zwei Wochen im Sommer nach Ankündigung. House of Dogs Düsseldorf behält sich das Recht vor, vor und nach gesetzlichen Feiertagen sich zusätzliche Betriebsferien nach angemessener Ankündigung einzuräumen (Brückentag).

6.10 Zusätzliche Leistungen, wie eine verlängerte Betreuungszeit oder ein Tierarztbesuch, sind bei Abholung des Hundes per Kartenzahlung oder PayPal zu begleichen.

6.11 Vergünstigungen:

Der Dritthund erhält 25% Ermäßigung auf den Monatsbeitrag für den Gassiservice.

6.12 Eine Anhebung der Preise nach rechtzeitiger Ankündigung bleibt House of Dogs Düsseldorf vorbehalten. Den Kunden wird im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Alle weiteren Bestandteile des Betreuungsvertrages bleiben bei einer Preiserhöhung unberührt.

§ 7 Datenerhebung und Verarbeitungszweck

7.1 Die bei Vertragsabschluss über den Kunden erhobenen, personenbezogenen Daten verwendet House of Dogs Düsseldorf ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dies beinhaltet die interne Buchhaltung sowie die externe Verarbeitung durch eine Steuerkanzlei und Übermittlung an Steuerbehörden, die zum sorgfältigen Umgang mit den Daten verpflichtet sind.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden speichert House of Dogs Düsseldorf personenbezogene Daten nur so lange, wie es die gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung vorsehen. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Daten gelöscht.

7.2 Der Kunde erklärt sein Einverständnis für die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen seines Hundes während des Aufenthaltes bei House of Dogs Düsseldorf, deren Veröffentlichung auf www.houseofdogsduesseldorf.de und in sozialen Medien sowie deren Nutzung für werbliche Zwecke (Flyer, Website).

7.3 Namens- und Adressänderungen sowie Änderungen der Bankverbindung (nur bei SEPA Lastschriftverfahren) des Kunden sind House of Dogs Düsseldorf umgehend schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

8.1 Als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche gegen House of Dogs Düsseldorf wird Düsseldorf vereinbart.

8.2 Als Grundlage dieser Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.

Stand: Januar 2024

*Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die in den Geschäftsbedingungen verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.